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   VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16   

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VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16 (https://dejure.org/2016,57971)
VG Halle, Entscheidung vom 22.12.2016 - 3 A 259/16 (https://dejure.org/2016,57971)
VG Halle, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 3 A 259/16 (https://dejure.org/2016,57971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3a Abs 2 Nr 5 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992, § 3 AsylVfG 1992, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG
    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger wegen der Entziehung vom Dienst in der Reserve

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Für die Flüchtlingsanerkennung müssen diese nicht auf einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung beruhen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012 - 3 L 147/12 -, juris).

    Das Gericht hat sich die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Schutzsuchenden behaupteten Sachverhalts zu verschaffen, wobei für diese Überzeugungsbildung wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Schutzsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, nicht die volle Beweiserhebung notwendig, sondern die Glaubhaftmachung ausreichend ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143; Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, juris).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143; Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, juris).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Nach der Rechtsprechung kann eine an sich legitime Strafverfolgung dann in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich erheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (BVerfG, BVerfG, Urt. v. 11.12.1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - BVerwG, Urt. v. 31.03.1981 - 9 C 6/80 -, beide: juris).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Sofern der EuGH in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2015 (- Rs C-472/13 -, juris) in Auslegung des Art. 9 Abs. 2 QRL 2011 die weitere Voraussetzung aufgestellt hat, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfordere, dass die Verweigerung des Militärdienstes das einzige Mittel darstellen muss, das es dem die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begehrenden Antragstellers erlaubt, der Beteiligung an den behaupteten Kriegsverbrechen zu entgehen, schließt dies vorliegend den Anspruch des Klägers nicht aus.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Nach der Rechtsprechung kann eine an sich legitime Strafverfolgung dann in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich erheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (BVerfG, BVerfG, Urt. v. 11.12.1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - BVerwG, Urt. v. 31.03.1981 - 9 C 6/80 -, beide: juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Entgegen dem OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) bedarf es zur Erfüllung des Regelbeispiels des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG als Verfolgungshandlung kein Hinzutreten einer politischen Motiviertheit der Strafverfolgung oder der Bestrafung in Form einer härteren als sonst üblichen Bestrafung.
  • VG Saarlouis, 22.08.2013 - 3 K 16/13

    Verfolgung von Syriern im Fall der Rückkehr aus Nachfluchtgründen

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Die in nationales Recht umgesetzte QRL 2011 orientiert sich insoweit an dem aus dem angloamerikanischen Rechtsraum bekannten Auslegungsprinzip der "imputed political opinion", wonach es ausreicht, dass ein Verfolger seine Maßnahmen deshalb gegen den Antragsteller richtet, weil er davon ausgeht, dass dieser eine abweichende politische Überzeugung vertritt (vgl. z.B. VG Saarlouis, Urt. v. 22.08.2013 - 3 K 16/13 -, juris).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Ob Bedrohungen der vorgenannten Art und damit eine politische Verfolgung drohen, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (BVerwG, Urt. v. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12, m. w. N.).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
    Diese sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientierende, auf die tatsächliche Gefahr (real risk) abstellende, Verfolgungsprognose hat in Umsetzung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Qualifikationsrichtlinie - QRL 2011 -, ABl. EU L 337 v. 20.12.2011, S. 9 ff.) anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.03.2012 - 10 C 7.11 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - A 8 K 6301/17

    Syrien: Verfolgung bei Entziehung vom Militärdienst

    Nach diesen Maßgaben ist im Fall des Klägers von einer politischen Verfolgung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 Nr. 5 und § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG auszugehen (so auch VG Hannover, Urteil vom 14.03.2018 - 4 A 7073/17 -, juris; VG Köln, Urteil vom 28.02.2018 - 26 K 11797/17.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22.03.2017 - 3 A 25/17 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 01.02.2017 - A 4 K 2903/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2017 - A 3 K 4482/16 -, juris; VG Halle, Urteil vom 22.12.2016 - 3 A 259/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris).
  • VG Halle, 31.01.2017 - 2 A 212/16

    Syrien, Wehrdienstentziehung, Flüchtlingsanerkennung, Militärdienst, Politmalus,

    In diesem Fall würde die Verfolgungshandlung in jedem Fall das Regelbeispiel des § 3a Abs. 3 Nr. 3 AsylG erfüllen, ohne dass es der Regelung in § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG bedürfte, so dass die Regelung in Nr. 5 keinen eigenen Anwendungsbereich mehr umfasste (vgl. VG.Halle, Urt. v. 22.12.2016 - 3 A 259/16 HAL -).
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